Dental Innovation Award 2011
Beschreibung des Preises
Der Dental Innovation Award, gestiftet von der Stiftung Innovative Zahnmedizin wird im Jahre 2011 zum zweiten Mal für herausragende innovative Fallberichte, Praxiskonzepte und innovative Erfindungen und Ideen im Dentalbereich vergeben.
Einsendeschluss: 10.12.2011
Preisverleihung: Der Preis wird im Rahmen der 3. Jahrestagung der Stiftung Innovative Zahnmedizin 2012 vergeben.
Die Jury setzt sich aus drei unabhängigen Mitgliedern des Stiftungsbeirates zusammen.
Die Gesamtdotierung beträgt € 10.000. Eine Teilung des Preises bei gleichwertigen Einreichungen sowie die Nicht-Vergabe, wenn in einer oder beiden Kategorien keine der Einreichungen preiswürdig erscheint, sind möglich.
Verstößt ein Bewerber gegen eine oder mehrere der Richtlinien so scheidet seine Bewerbung aus.
Kategorie 1
Fallbericht zu einem komplexen non- und mikro-invasiven Kariesmanagement
Ausschreibungstext:
Die moderne Kariesbehandlung orientiert sich an minimal-intervenierenden Grundsätzen. Dies bedeutet neben der substanzschonenden, defektorientierten invasiven Behandlung, eine am Kariesrisiko des jeweiligen Patienten ausgerichtete primär- und sekundärpräventive Betreuung. Der Preis prämiert die Darstellungen von Behandlungsfällen, die sich an diesen Grundsätzen orientieren. Hierbei fließen die Berücksichtigung der Anamnese, die Vorgehensweise bei Detektion-, Beurteilung und Diagnose von Zahnhartsubstanzdefekten unter Berücksichtigung von individuellen Faktoren (z. B. Kariesrisikobestimmung), die Dokumentation der erhobenen Befunde, die Behandlungsplanung sowie die Durchführung der Therapie in die Beurteilung der Jury ein.
Teilnehmer:
An der Ausschreibung können angehende und approbierte Ärzte und Zahnärzte aus Praxis, Universität und öffentlichem Gesundheitswesen teilnehmen. Die Einreichungen von Mitarbeitern von Universitäten sowie allen anderen Bewerbern werden in zwei getrennten Kategorien beurteilt.
Form der Bewerbung
Dokumentierter Behandlungsfall mit Epikrise [Power-Point Präsentation oder hochwertig kopierte Originalunterlagen (dreifache Ausführung)]. Eine einseitige Zusammenfassung des Patientenfalls ist der Einreichung beizulegen. Die Patientendaten müssen anonymisiert sein. Aus der Einreichung darf nicht der Einsender erkenntlich werden (Anonymisierung). Hierzu ist die Bewerbung mit einem Kennwort zu versehen und zusammen mit einem verschlossenen Umschlag, welcher die vollständige Adresse des Teilnehmers enthält, einzureichen. Die Power-Point Datei darf keine Rückschlüsse auf den Einsender ermöglichen.
Kategorie 2
Innovative Praxiskonzepte und Ideen
Ausschreibungstext
1.Innovative Praxiskonzepte, die sich an minimal-intervenierenden, wissenschaftlich basierten Grundsätzen orientieren. Hierbei werden neben der ggf. an Patientenbeispielen dargestellten Anwendung aktueller diagnostischer und therapeutischer Hilfsmittel, die dargestellte Struktur, Organisation und Dokumentationsmöglichkeiten der Praxis zur Beurteilung des Innovationsgrades herangezogen.
2. Innovative Ideen, die Auswirkungen auf den klinisch zahnärztlichen Alltag haben. Hierbei sollte die Entwicklung der Idee/Erfindung und die Anwendungsmöglichkeit ausführlich dargestellt werden.
Teilnehmer:
1. An der Ausschreibung ‚Innovative Praxiskonzepte‘ können approbierte Ärzte und Zahnärzte aus der Praxis teilnehmen.
2. An der Ausschreibung ‚Innovative Ideen‘ können angehende und approbierte Ärzte und Zahnärzte aus Praxis, Universität und öffentlichem Gesundheitswesen teilnehmen.
Manuskript (dreifache Ausführung) oder Power-Point Präsentation, woraus der innovative Charakter der Einreichung erkennbar wird. Eine einseitige Zusammenfassung ist der Einreichung beizulegen. Aus der Einreichung darf nicht der Einsender erkenntlich werden (Anonymisierung). Hierzu ist die Bewerbung mit einem Kennwort zu versehen und zusammen mit einem verschlossenen Umschlag, welcher die vollständige Adresse des Teilnehmers enthält, einzureichen. Die Power-Point Datei darf keine Rückschlüsse auf den Einsender ermöglichen.
